Kosten & Kasse
Wir behandeln mit allen Kassen – ÖGK, BVAEB, SVS und KFA Wien – und privat.
Kassenleistungen
Kontrolle, Füllungen, Wurzelbehandlungen und Zahnentfernungen rechnen wir direkt mit Ihrer Kasse ab. Bitte bringen Sie Ihre e-card mit.
Privatleistungen
Für Implantate, Inlays, Bleaching, Veneers und die Mundhygiene für Erwachsene erhalten Sie vorab einen Heil- und Kostenplan.
Zahnspangen
Für Kieferorthopädie ist Dr. Farrah Wahlzahnarzt. Nach Bewilligung durch Ihre Kasse reichen Sie die Rechnung ein und erhalten einen Teil der Kosten zurück. Die Gratiszahnspange der ÖGK gibt es nur bei Vertragskieferorthopäden.
Häufige Fragen
Was zahlt die ÖGK beim Zahnarzt – und was ist privat?
Kassenleistungen sind unter anderem Kontrolle und Beratung, Füllungen, Wurzelbehandlungen, Zahnentfernungen, Zahnsteinentfernung und bestimmte Röntgenaufnahmen. Privat sind insbesondere ästhetische Behandlungen wie Bleaching oder Veneers, Implantate sowie Keramikinlays. Bei manchem Zahnersatz gibt es einen Kassenzuschuss. Vor jeder Privatleistung besprechen wir die Kosten mit Ihnen.
Was ist ein Heil- und Kostenplan und wann bekomme ich ihn?
Ein Heil- und Kostenplan beschreibt die geplante Behandlung und die voraussichtlichen Kosten. Sie erhalten ihn vor Beginn jeder größeren Privatbehandlung und vor einer Zahnspange. Für manche Leistungen, etwa Kieferorthopädie oder bestimmten Zahnersatz, reichen Sie ihn zur Bewilligung bei Ihrer Kasse ein, bevor die Behandlung beginnt.
Wie funktioniert die Kostenerstattung bei der Zahnspange?
Für die Kieferorthopädie ist Dr. Farrah Wahlzahnarzt. Zuerst wird der Heil- und Kostenplan bei Ihrer Kasse zur Bewilligung eingereicht. Nach der Behandlung beziehungsweise nach den vereinbarten Abschnitten bezahlen Sie die Rechnung und reichen sie bei Ihrer Kasse ein. Die Kasse erstattet Ihnen einen Teil des Betrags, den sie einem Vertragspartner bezahlt hätte.
Muss eine Zahnspange oder Prothese vorher bewilligt werden?
Ja, in vielen Fällen. Kieferorthopädische Behandlungen und bestimmte Formen von abnehmbarem Zahnersatz müssen vor Behandlungsbeginn von der Kasse bewilligt werden. Ohne Bewilligung kann der Anspruch auf Kostenzuschuss oder Kostenerstattung entfallen. Wir helfen Ihnen gerne bei den nötigen Unterlagen.
Gelten bei BVAEB, SVS und KFA andere Regeln als bei der ÖGK?
Die Grundsätze sind ähnlich, die Details unterscheiden sich aber: etwa bei Zuschüssen, Bewilligungsverfahren und Selbstbehalten. Bei BVAEB und SVS kann je nach Leistung ein Selbstbehalt anfallen. Welche Regeln für Sie gelten, erfahren Sie bei Ihrer Kasse – wir besprechen es auch gerne mit Ihnen.
Kann ich Zahnarztkosten von der Steuer absetzen?
Selbst getragene Kosten für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder Zahnspangen können in Österreich grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Es gilt ein einkommensabhängiger Selbstbehalt; rein kosmetische Behandlungen sind ausgenommen. Bewahren Sie Rechnungen und Erstattungsbelege auf. Details klären Sie am besten mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.
Termin vereinbarenMo, Di, Do, Fr 9–18 Uhr