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Bleaching

Schonende Aufhellung verfärbter Zähne – nach Kontrolle und professioneller Mundhygiene.

  • In-Office-Bleaching – in der Ordination mit Aufhellungsgel und Speziallampe
  • Home-Bleaching – zu Hause mit individuell angefertigten Schienen
  • Walking-Bleach – für einzelne verfärbte, wurzelbehandelte Zähne

Füllungen und Kronen hellen nicht mit auf. Bleaching ist eine Privatleistung.

Häufige Fragen

Ist Bleaching schädlich für die Zähne oder das Zahnfleisch?

Wird Bleaching nach einer Untersuchung und unter zahnärztlicher Anleitung durchgeführt, gilt es als schonendes Verfahren. Häufigste Nebenwirkung ist eine vorübergehende Empfindlichkeit der Zähne, die in der Regel nach wenigen Tagen abklingt. Das Zahnfleisch wird bei der Behandlung geschützt. Wichtig ist, dass Karies, undichte Füllungen und Zahnfleischentzündungen vorher behandelt werden.

Wie lange hält das Ergebnis eines Bleachings?

Das ist sehr unterschiedlich. Es hängt vor allem von Ihren Gewohnheiten ab, etwa vom Konsum von Kaffee, Tee, Rotwein oder Tabak, und von Ihrer Mundhygiene. Mit der Zeit dunkeln die Zähne meist wieder etwas nach. Eine Auffrischung ist dann möglich. Regelmäßige professionelle Mundhygiene hilft, das Ergebnis länger zu erhalten.

Wird Bleaching von der Krankenkasse bezahlt?

Nein. Bleaching ist eine ästhetische Behandlung und damit eine Privatleistung. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Die nötigen Vorbehandlungen wie Kontrolle, Füllungen oder Wurzelbehandlungen können je nach Befund aber Kassenleistungen sein. Vor dem Bleaching erhalten Sie von uns einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

Kann man Kronen, Füllungen oder Veneers aufhellen?

Nein. Das Aufhellungsgel wirkt nur auf natürliche Zahnsubstanz. Kronen, Füllungen, Veneers und Prothesenzähne behalten ihre Farbe. Nach einem Bleaching können sichtbare Füllungen oder Kronen im Frontzahnbereich deshalb dunkler wirken und müssen eventuell erneuert werden. Das besprechen wir vor der Behandlung mit Ihnen.

Was ist der Unterschied zwischen In-Office- und Home-Bleaching?

Beim In-Office-Bleaching erfolgt die Aufhellung in einer Sitzung in der Ordination mit einem höher konzentrierten Gel. Beim Home-Bleaching tragen Sie individuell angefertigte Schienen mit einem milderen Gel zu Hause, über einen Zeitraum von einigen Tagen bis Wochen. Beide Methoden können auch kombiniert werden. Welche besser passt, klären wir in der Beratung.

Ab welchem Alter ist Bleaching erlaubt?

Nach EU-Recht dürfen Aufhellungsmittel mit einer Wasserstoffperoxid-Konzentration über 0,1 Prozent nicht bei Personen unter 18 Jahren angewendet werden. Bei Jugendlichen führen wir daher kein Bleaching durch. Auch in Schwangerschaft und Stillzeit raten wir, die Behandlung zu verschieben.

Termin vereinbarenMo, Di, Do, Fr 9–18 Uhr